Wer neu im Betriebsrat ist, stellt sich anfangs oft ganz grundsätzliche Fragen: Wie weitreichend sind künftig meine Kompetenzen als Betriebsrat? Worauf kann ich mich bei meiner Arbeit als neuer Betriebsrat mit meinem Gremium stützen? Und eine vielleicht selten gestellte - aber oft gedachte Frage: Kann sich mein Betriebsratshandeln und mein Wunsch, wichtige Fragen im Betrieb mitzubestimmen, negativ auf meine Arbeit und das Verhältnis zu meinen Chefs auswirken? Sei beruhigt, denn du bist als Betriebsrat rechtlich abgesichert, deine Mitbestimmung ist vom Gesetzgeber sehr gewollt. Die rechtliche Anspruchsgrundlage für die Mitbestimmung und dein Betriebsratshandeln ist vorrangig das Betriebsverfassungsgesetz.
Was ist das Betriebsverfassungsgesetz?
Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz - oder auch liebevoll BetrVG abgekürzt - ist sehr weitreichend. Auf der Suche nach Antworten bekommst du einen ganz guten ersten Eindruck, wenn du dir die Gliederung des Betriebsverfassungsgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/) anhand des orignialen Wortlautes anschaust. Keine Angst, das Betriebsverfassungsgesetz ist klar, einfach und vor allem verständlich formuliert. Die Gliederung des Betriebsverfassungsrechts zeigt dir gleich im ersten Abschnitt die Allgemeinen Vorschriften - unter anderem was überhaupt ein Betriebsrat ist und wie im Gesetz ein Arbeitnehmer definiert ist. Der zweite Abschnitt präzisiert wovon im Allgemeinen ausgegangen wird, und klärt beispielsweise Details wie die Zusammensetzung und Amtszeiten von Betriebsräten.
Was bedeutet das Betriebsverfassungsgesetz für den Betriebsrat? Spannend wird es ab Teil 4 des Betriebsverfassungsgesetzes. Denn hier regelt der Gesetzgeber die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer. Das ist also ganz klar unser Beritt! Das Betriebsverfassungsgesetz ist also die Grundlage für deine Mitwirkungsrechte in deinem Betrieb. Eine Säule deiner gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte ist die Mitbestimmung. Es hilft also im ersten Schritt die grundsätzliche Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes zu verinnerlichen. Unterscheide also bitte künftig gedanklich immer zwischen den “Inhalten des Betriebsverfassungsgesetzes” und der “Reichweite des Betriebsverfassungsgesetzes”
Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes
Das Betriebsverfassungsgesetz kümmert sich um drei inhaltliche Schwerpunkte.
Du bist bei sozialen Angelegenheiten involviert. Soziale Angelegenheiten sind alle Dinge, die den Arbeitnehmer als individuellen Menschen betreffen. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt diesen “larger than work” sozialen Angelegenheiten eine hohe Priorität ein. Arbeitsrechtler sprechen dabei von einer „starken“ Mitbestimmung. Das heißt konkret, dass der Betriebsrat in sozialen betrieblichen Fragestellungen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber ist und tatsächlich einen großen Einfluß auf Entscheidungen hat.
Der Betriebsrat ist in personelle Angelegenheiten involviert. Du hast als Betriebsrat bei Einstellungen und Kündigungen das Recht, die Zustimmung zu Maßnahmen zu verweigern wie zum Beispiel bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen oder Versetzungen. Bei Kündigungen hast du als Betriebsrat das Recht, zu widersprechen.
Du bist als Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten involviert. Wirtschaftliche Angelegenheiten sind aus Unternehmersicht der heilige Gral. Durch den Schutz des privaten Eigentums und der unternehmerischen Freiheit sind die betriebswirtschaftlichen Fragen in der Hand des Unternehmers. Der Unternehmer hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss zu fürchten, wohl aber muss der den Betriebsrat zwingend informieren. Das bedeutet für dich als Betriebsrat, dass du hier eher eine schwache Mitbestimmungsmöglichkeit hast. Trotzdem eröffnet dir die Informationspflicht des Unternehmers in einigen Situationen einen mittelbaren Einfluss in deiner Funktion als Betriebsrat.
Reichweite des Betriebsverfassungsgesetzes Neben den Inhalten des Betriebsverfassungsgesetzes, regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Reichweite der Mitwirkungsrechte. Reichweite ist erst mal ein merkwürdiger Begriff. Das Betriebsverfassungsgesetz meint damit nicht, für wie viele Menschen, die Abschnitte gelten, sondern vielmehr wie “weitreichend” die geregelten Rechte sind. Und weit reichend ist hier wörtlich zu nehmen. Denn die Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes reichen weit in die betrieblichen Abläufe hinein: Es ergeben sich fünf große Felder, in den Betriebsräte mehr oder minder Tief drinsteckend Einfluss auf Themen nehmen können. Betriebsräte haben von “schwach” nach “stark”: 1. Informationsrechte, 2. Beratungsrechte, 3. Widerspruchsrechte, 4. Zustimmungsverweigerungsrechte und 5. die sehr weitreichenden Mitbestimmungsrechte.
Falls du mehr über das Betriebsverfassungsgesetz im Zusammenhang mit unseren Seminaren zur Mitbestimmung wissen willst, und zwar aus erster Hand, dann melde dich bei unseren Bildungsberatern und Bildungsberaterinnen. Wir haben immer ein offenes Ohr!
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